Anbei erhalten Sie verschiedene Muster-Formulare bzw. -Vordrucke. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Muster eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Einige Vordrucke sind passwortgeschützt. Unsere Mandanten erhalten das Passwort auf Anfrage von unserem Büro.
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Änderungen im Nachweisgesetz
Mit Wirkung zum 01.08.2022 sind Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) eingetreten. Nach dem Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber die in § 2 NachwG aufgezählten wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich niederlegen. Durch die Ausweitung der dortigen Angaben müssen Arbeitgeber nun oft mehr Punkte schriftlich niederlegen, als zuvor. Das bedeutet, dass die dort aufgezählten Angaben (soweit im Arbeitsvertrag nicht berücksichtigt) zusätzlich schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer die Niederschrift auszuhändigen ist. Die anliegenden Muster dienen zur Orientierung/Verwendung.
Da die Erstellung der Erklärungen innerhalb des sehr kurzen Zeitraums (4 Monate) auch für uns neben dem üblichen Tagesgeschäft einen erheblichen Mehraufwand darstellt, können wir die Erklärungen ausschließlich für bereits von uns betreute Mandanten anfertigen.
Fragen per E-Mail richten Sie bitte ausschließlich an grundsteuer@jakobs-frenken.de
Nähere Informationen entnehmen Sie dem anliegenden Schreiben.
Nachfolgend erhalten Sie (oder auf Anfrage postalisch) die Vorerfassungs-Fragebögen, welche Sie bitte für jedes Grundstück separat ausfüllen und uns mit dem jeweiligen Aufforderungsschreiben des Finanzamtes, dem letzten Grundsteuerbescheid sowie etwaige sonstige erforderlichen Unterlagen (aktuellen Grundbuchauszug / notariellen Kaufvertrag in Kopie) per E-Mail an grundsteuer@jakobs-frenken.de oder postalisch zusenden.
Hinweise zum Honorar:
Für jedes Grundstück muss eine separate Erklärung erstellt, an das Finanzamt übermittelt und der folgende Bescheid überprüft werden. Dies stellt für uns nicht nur einen erheblichen Arbeitsaufwand dar, sondern ist auch für unsere Kanzlei mit verschiedenen Unkosten verbunden (Softwarelizenzen, Übermittlungskosten etc.), weshalb wir die angebotene Dienstleistung nicht kostenfrei erbringen können.
Besondere Erläuterungen: